Nach jahrelangen Verhandlungen im Bund und mit den Ländern wurde die neue Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen am 21.04.2017 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt am 01.08.2017 in Kraft. Diese bundesweite Verordnung löst die landesspezifischen Verordnungen VAwS ab und vereinheitlicht die Anforderungen zum Umgang mit wassergefährdenden Informationen länderübergreifend als Verordnung des Bundes.
Das Gesamtkonzept unserer chemisch-physikalischen Behandlungsanlage (CP-Anlage) OKO-CPA 4.0und einzelne Komponenten wie das Rotationssieb OKO-RoSi IIzur Grobstoffabtrennung, die speziell für die Trennung der drei Phasen Öl-Wasser-Schlamm konstruierten OKO-select oil 29-Tanks und die Flotationsanlage OKO-aquaclean berücksichtigen die Anforderungen der AwSV.
Nähere Informationen zur AwSV und den Verordnungstext als Download unter: